Achtung: Steinschlag
In
philatelistischen Zeitschriften, Auktionskatalogen o.ä. finden sich Begriffe,
die häufig missverstanden werden.
Nachstehend sind die wesentlichen Begriffe
aufgelistet und erklärt.
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postfrisch |
Originalgummierung (Marke wie von der Post abgegeben). Kennzeichnung: ** |
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ungebraucht |
Marke mit Originalgummierung mit Falz oder Falzrest. Kennzeichnung: * |
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ungbraucht ohne Gummi |
Marke wurde entweder ohne Gummierung herausgegeben oder die Gummierung mußte aus bestimmten Gründen entfernt werden (z.B. schwefelhaltige Gummmierung). Kennzeichnung: (*) |
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entfalzt |
der Falz wurde komplett entfernt. Grundsätzlich sollte man jede Marke gegen das Licht halten, unter einer Lupe und unter einer Prüflampe genau betrachten |
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gebraucht oder gestempelt |
Marke mit zeitgerechter postalischer Entwertung. Kennzeichnung: O |
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Bedarfsbrief |
ein Brief der portogerecht mit gültigen Postwertzeichen freigemacht und auf dem vorgeschriebenen Weg zum Zielort gefördert wurde. |
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Ganzsache |
Postkarten, Briefumschläge u.a., die von der Post herausgegeben wurden und einen Werstempeleindruck haben (aufgedruckte Briefmarke) |
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Ganzstück |
ein unbeschädigter Brief mit kompletter Frankatur und allen Stempeln einschl. Zwischen- und Ankuftsstempel |
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ND / Nachdruck / privater Nachdruck |
Reproduktion von Briefmarken mit entsprechender Kennzeicnung. |
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ungebraucht mit feinster Gummierung oder garantiert ungebrauchte Marken, ohne Falz oder Falzspur, mit verschöntem Gummi in feinster Qualität oder Luxusneugummi |
komplett oder teilweise nachgummierte oder reparierte Gummierung, auch entfalzte Marken. Das Zeichen ** fehlt |
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ungebrauchte Marke ohne Falz, mit unbeschädigter, feinster Gummierung |
einwandfrei nach- oder neugummierte Marke |
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o.O. "ohne Obligo" |
verfälschtes, ungeprüftes und/oder manipuliertes Material |
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Angebot ohne Obligo, Irrtum vorbehalten |
die Angebotsbeschreibung kann ebenso falsch sein wie der Inhalt der Lieferung |
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mit sauberem Rundstempel |
können auch nicht lesbare Eckabschläge oder nicht prüfbare Stempel sein |
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saubere Zähnung |
sagt gar nichts. Nur der Begriff "einwandfrei" definiert den Anspruch |
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gepr./Attest |
prüfen und Atteste ausstellen kann jeder. Wird der Prüfer genannt und auf die Mitgliedschaft im BPP (Bund Philatelistischer Prüfer) hingewiesen, kann zusätzlich noch ein Prüfbefund oder ein Attest vorgelegt werden, ist an der Beschreibung nichts auszusetzen. Es sollte aber das Prüfgebiet des Prüfers beachtet werden. |
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es gelten die branchenüblichen Lieferbedingungen |
was ist branchenüblich? Bei einer solchen Annonce gibt es wahrscheinlich vieles zu verbergen. |
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Rückgabe gegen Gutschrift |
man erhält sein Geld nicht zurück, nur neue (vielleicht minderwertige) Ware |
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Super-Hammer / Juwelen / 50 Pfünder / einmalig.....undurchsucht |
bei Superlativen ist sollte man mißtrauisch sein. Möglicherweise will der Anbieter viel "Schrott" gemischt mit einigen wenigen brauchbaren Marken loswerden. |
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Ausverkaufs- / Verramschungsanzeigen zu einem extrem niedrigen Katalogwerten (z.B. 2% MICHEL) |
sollten mißtrauisch machen. Keiner hat etwas zu verschenken. Man kan davon ausgehen, dass man allerbesten "Schrott" erhält: Defekte Marken, Marken mit verschmierten Stempeln, zerfledderte Kataloge usw. |
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...../ Postfach.....: |
Die Nennung eines Postfachs in der Adresse sollte mißtrauisch machen, insbesonder bei ausländischen Händlern. Achte darauf, dass stets die volle Büroadresse und der Name des Inhabers angegeben ist, sonst könnte es im Falle eines Falles Probleme geben. |
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Rückgaberecht |
Rückgaberecht bei falscher Beschreibung muss möglich sein, auch für Posten und Sammlungen (z.B. eine Woche nach Erhalt). |
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spätere Reklamation ausgeschlossen / spätere Reklamation kann nicht anerkannt werden / Mängelrügen sind innerhalb von 6 Werktagen anzuzeigen / die Prüfgebühr (auch bei negativem Befund) trägt immer der Käufer..... |
Hier verstößt der Anbieter gegen geltendes Recht. Von einem Kauf bei solchen Anbietern ist dringend abzuraten. |
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Zurückgegebene Marken oder Blocks müssen unverändert, wie geliefert sein. Das Anbringen von Prüfstempeln gilt als Veränderung |
das heißt, die Marken dürfen nicht von einem Prüfer geprüft werde. Bei solchen Angeboten gibt es bestimmt etwas zu verbergen. Vielleicht eine komplette Nachgummierung. |
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teure Marken können nachgezähnt sein |
im Katog feststellen, welche Zähnung und Abmessungen die Marke haben muss |